Altersvorsorgedepot Rechner

Berechne die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots nach dem Altersvorsorgereformgesetz – kostenlos und ohne Anmeldung.

Berechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz (in Kraft ab 01.01.2027). Zulagen und Steuerwirkung sind nach derzeitigem Kenntnisstand abgebildet; einzelne Werte können von der endgültigen Verwaltungspraxis abweichen.Gerechnet wird für unmittelbar Zulageberechtigte. Für mittelbar Zulageberechtigte (z. B. Ehepartner ohne eigene Pflichtversicherung, § 79 Satz 2 EStG) ist die Grundzulage auf 175 € im Jahr begrenzt; das bildet der Rechner nicht ab.

Das Altersvorsorgedepot ist erst ab 01.01.2027 abschließbar. Zulagen werden frühestens ab 2028 ausgezahlt. Alle Werte sind Modellrechnungen auf Basis der Förderregeln ab 2027.

Deine Angaben

Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr (10 €/Monat). Höchste Grundzulage ab 1.800 € im Jahr (150 €/Monat).

Mindestens 12 Jahre Laufzeit.

Auszahlung wäre mit 65 Jahren. Unter 25 zu Beginn des ersten Beitragsjahres: einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.

Standard 7 % – editierbar.

Netto-Rendite: 6,70 %

1 € Kinderzulage je eingezahltem Euro, bis 300 € je Kind ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr (25 €/Monat).

Kein Steuerprofil hinterlegt – Standardwert 35 %. Wirkt über den Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung (§ 10a EStG).

In der Rente liegt das zu versteuernde Einkommen meist deutlich unter dem im Berufsleben. Der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung entsteht genau aus dieser Differenz.

Endkapital vor Steuern

145.434 €

Endkapital nach Steuern

109.076 €

Nachgelagerte Besteuerung mit 25,00 % (Rentensteuersatz)

Eingezahlte Eigenbeiträge

45.000 €

Summe der Zulagen

13.500 €

Grundzulage 540 € + Kinderzulage 0 € pro Jahr

Zusätzliche Steuererstattung

6.975 €

279 € pro Jahr aus der Günstigerprüfung: Abzug von Eigenbeitrag (bis 1.800 €) + Zulage mit 35,00 % übersteigt die Zulage. Fließt dir direkt zu, nicht ins Depot (nominal, nicht verzinst).

Förderquote

30,00 %

Zulagen im Verhältnis zu deinen Eigenbeiträgen. Maximale Grundzulage: 540 € pro Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag.

Vergleich mit ungefördertem ETF-Depot

Gleiche Sparrate, Abgeltungsteuer 25 % plus Soli, Teilfreistellung 30 % (Aktienfonds), Sparerpauschbetrag 1.000 €.

ETF-Depot vor Steuern

112.716 €

ETF-Depot nach Steuern

100.477 €

Vorteil Altersvorsorgedepot

15.573 €

Warum unterschiedlich besteuert? Beim Altersvorsorgedepot wird der gesamte Auszahlbetrag nachgelagert als Einkommen besteuert – mit deinem erwarteten Steuersatz in der Rente (25,00 %). Beim ETF-Depot wird nur der Gewinn mit der Abgeltungsteuer besteuert (25 % plus Soli, nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag). Dein heutiger Grenzsteuersatz (35,00 %) bestimmt in der Ansparphase die Günstigerprüfung: Liegt die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug über der Zulage, erstattet das Finanzamt die Differenz. Sie ist im „Vorteil Altersvorsorgedepot“ enthalten.

Kurven zeigen das Kapital vor Steuern. Das Altersvorsorgedepot wird bei Auszahlung vollständig nachgelagert besteuert (EET), die Ansparphase bleibt steuerfrei.

Rechnen ist kostenlos. Speichern, Verlauf und PDF-Export gibt es im Konto – zusammen mit der vollständigen Immobilienanalyse: Cashflow nach Steuern, Bankfähigkeit, AfA und Sanierungsplanung.

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Modellrechnung ohne Gewähr. Nicht berücksichtigt: Beitragsanpassungen, individuelle Produktbedingungen, Auszahlungsformen (Teilraten/Rente), künftige Gesetzesänderungen und weitere Einkunftsarten. Für die tatsächliche Steuerlast ist dein Steuerberater maßgeblich.

Was das Altersvorsorgedepot ist

Das Altersvorsorgedepot ist die geförderte private Altersvorsorge, die mit dem Altersvorsorgereformgesetz an die Stelle der Riester-Rente tritt. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat es am 8. Mai 2026 gebilligt. In Kraft tritt es am 1. Januar 2027; erst ab diesem Datum lassen sich Verträge abschließen, und die erste Zulage wird frühestens 2028 für das Beitragsjahr 2027 gutgeschrieben.

Der Grund für die Ablösung liegt in der Konstruktion der Riester-Rente. Sie schrieb eine Beitragsgarantie vor: Zum Rentenbeginn mussten mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. In einem Umfeld niedriger Zinsen zwang diese Garantie die Anbieter dazu, den überwiegenden Teil der Beiträge in festverzinsliche Anlagen zu legen. Zusammen mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten blieb die Rendite vieler Verträge hinter der Inflation zurück. Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf die Beitragsgarantie und öffnet die Förderung für ein Wertpapierdepot, das der Sparer selbst bestückt.

Wie die Zulage berechnet wird

Die Grundzulage ist zweistufig aufgebaut und knüpft direkt an den Eigenbeitrag an. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr zahlt der Staat 50 Cent je eingezahltem Euro, also bis zu 180 Euro. Auf die nächsten 1.440 Euro gibt es 25 Cent je Euro, somit weitere 360 Euro. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr – das entspricht 150 Euro im Monat – ist die maximale Grundzulage von 540 Euro erreicht. Beiträge oberhalb von 1.800 Euro sind möglich, erhöhen die Zulage aber nicht.

Nach unten gibt es eine Schwelle: Wer weniger als 120 Euro im Jahr einzahlt, erhält keine Zulage. Die Staffelung führt dazu, dass die Förderquote bei kleinen Beiträgen am höchsten ist. Wer 30 Euro monatlich spart, bekommt auf jeden Euro 50 Cent obendrauf; wer 150 Euro spart, kommt auf 30 Prozent bezogen auf den gesamten Eigenbeitrag. Der Rechner oben weist diese Förderquote für die von dir eingegebene Sparrate aus.

Kinderzulage

Für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage im Jahr hinzu. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 25 Euro im Monat. Die Kinderzulage wird zusätzlich zur Grundzulage gewährt und wirkt bei Familien stärker als jede andere Komponente: Bei zwei Kindern und 150 Euro monatlichem Eigenbeitrag stehen 1.800 Euro Eigenleistung insgesamt 1.140 Euro staatlicher Förderung gegenüber. Sie entfällt, sobald der Kindergeldanspruch endet.

Die 12/65-Regel

Damit die Förderung erhalten bleibt, muss der Vertrag mindestens zwölf Jahre laufen und die Auszahlung darf frühestens mit dem 65. Lebensjahr beginnen. Praktisch heißt das: Ein Abschluss mit 58 Jahren und geplanter Auszahlung mit 67 erfüllt die Zwölfjahresfrist nicht, ein Abschluss mit 40 und Auszahlung mit 60 verletzt die Altersgrenze. Wird eine der beiden Bedingungen gebrochen, gilt die Verwendung als schädlich – Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Der Rechner zeigt deshalb eine Warnung statt eines Ergebnisses, wenn Laufzeit oder Auszahlungsalter nicht passen.

Ohne Beitragsgarantie sind 100 Prozent Aktien möglich

Der Wegfall der Beitragsgarantie ist der eigentliche strukturelle Unterschied. Ohne Garantieversprechen muss kein Kapital für die Absicherung zurückgehalten werden, das Depot kann vollständig in breit streuende Aktien-ETFs investiert sein. Über Ansparzeiträume von 25 oder 30 Jahren fällt die Schwankung einzelner Jahre weniger ins Gewicht als der Unterschied im langfristigen Renditeniveau. Die Kehrseite: Es gibt keine Zusage über das Endkapital. Wer kurz vor der Auszahlung steht, sollte das Risiko schrittweise reduzieren.

EET-Prinzip: steuerfrei ansparen, nachgelagert versteuern

Die Besteuerung folgt dem EET-Prinzip (exempt – exempt – taxed). Beiträge sind begünstigt, Erträge und Umschichtungen im Depot bleiben während der Ansparphase unversteuert, es fällt keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne oder Ausschüttungen an. Versteuert wird erst die Auszahlung, und zwar der gesamte Betrag als Einkommen zum dann geltenden persönlichen Steuersatz. Der Vorteil entsteht damit nicht aus einer Steuerbefreiung, sondern aus der Differenz der Steuersätze: Im Ruhestand liegt das zu versteuernde Einkommen meist deutlich unter dem im Berufsleben. Fällt der Satz von 35 auf 25 Prozent, bleibt die Differenz als Vorteil. Bleibt der Satz gleich hoch, trägt nur noch der Steuerstundungseffekt und die Zulage.

Bestandsschutz für Riester-Verträge

Laufende Riester-Verträge bleiben bestehen und behalten ihre Bedingungen samt Beitragsgarantie. Niemand muss wechseln. Zugleich ist ein Übergang in das neue System vorgesehen. Ob er sinnvoll ist, hängt an der Restlaufzeit, an den Kosten des Altvertrags und an der eigenen Risikotragfähigkeit. Bei zwanzig Jahren bis zum Rentenbeginn und einem teuren Altvertrag spricht viel für den Wechsel; wenige Jahre vor der Auszahlung überwiegt der Wert der Garantie.

Wer förderberechtigt ist

Förderberechtigt ist im Kern derselbe Personenkreis wie bei der Riester-Rente: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter und Soldaten, Bezieher von Arbeitslosengeld sowie Personen in Kindererziehungszeiten. Ehe- und Lebenspartner können über einen eigenen Vertrag mittelbar förderberechtigt sein. Nicht erfasst sind grundsätzlich Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht – für sie bleibt die Basisrente das steuerlich naheliegendere Instrument.

Alle Angaben beziehen sich auf den Gesetzesstand und ersetzen keine Steuer- oder Anlageberatung.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Das Altersvorsorgereformgesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Verträge sind ab diesem Datum abschließbar, die erste Zulage wird frühestens 2028 für das Beitragsjahr 2027 ausgezahlt.

Wie hoch ist die maximale Zulage im Altersvorsorgedepot?

Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro im Jahr. Sie wird erreicht, wenn 1.800 Euro Eigenbeitrag eingezahlt werden: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro, danach 25 Cent je Euro auf die nächsten 1.440 Euro. Hinzu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind.

Was bedeutet die 12/65-Regel?

Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre laufen und die Auszahlung darf frühestens mit Erreichen des 65. Lebensjahres beginnen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, entfällt die Förderung und bereits gewährte Zulagen werden zurückgefordert.

Kann ich meinen Riester-Vertrag weiterführen?

Ja. Bestehende Riester-Verträge bleiben mit ihren bisherigen Bedingungen und Garantien geschützt. Ein Wechsel in das neue System ist möglich, aber nicht verpflichtend; er lohnt sich vor allem bei langer Restlaufzeit und hoher Renditeerwartung.

Wird die Auszahlung versteuert?

Ja, nach dem EET-Prinzip. Beiträge und Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlung wird vollständig als Einkommen versteuert. Der Vorteil entsteht aus dem in der Regel niedrigeren Steuersatz im Ruhestand.

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